Batterieentsorgung
Kostenlose Rücknahme gemäß Batteriegesetz (BattG §18)
Batterien gehören nicht in den Hausmüll!
Batterien und Akkus enthalten Schadstoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt und Gesundheit gefährden können. Die Entsorgung über den Hausmüll ist gesetzlich verboten. Wir nehmen Ihre Altbatterien kostenlos und ohne Kaufpflicht zurück.
🔋 Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Als Händler und Reparaturbetrieb sind wir gemäß § 18 BattG zur kostenfreien Rücknahme von Altbatterien und Altakkumulatoren verpflichtet. Jeder kann bei uns alte Batterien – unabhängig von Marke oder Kaufort – kostenlos abgeben.
Kostenlos
Keine Gebühren für die Rückgabe
Ohne Kaufpflicht
Keine Pflicht zum Neukauf
Alle Marken
Unabhängig vom Kaufort
Alle Typen
Gerätebatterien & Einwegbatterien
📍 Rücknahmestelle in Essen
Smartland24 – Werkstatt Borbeck
Gerichtsstraße 32
45355 Essen
⚠️ Bedeutung der Symbole
| Symbol | Bedeutung |
|---|---|
| 🚯(durchgestrichene Mülltonne) | Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden |
| Pb | Blei – Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei |
| Cd | Cadmium – Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium |
| Hg | Quecksilber – Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber |
📱 Geräte mit eingebauten Akkus
Smartphones, Tablets und andere Geräte mit nicht entnehmbaren Akkus können ebenfalls bei uns abgegeben werden. Wir sorgen für die fachgerechte Demontage und umweltgerechte Entsorgung des Akkus.
Was wir annehmen:
- ✓Smartphones und Tablets (auch mit fest verbautem Akku)
- ✓Einzel-Akkus (Li-Ion, NiMH, Alkaline, u.a.)
- ✓Haushaltsbatterien (AA, AAA, 9V, Knopfzellen)
- ✓Laptop-Akkus
🌍 Umwelthinweis
Durch die fachgerechte Entsorgung von Altbatterien schützen wir Boden, Grundwasser und Luft vor Schadstoffen. Wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Kupfer können zurückgewonnen und wiederverwendet werden. Jede korrekt entsorgte Batterie leistet einen Beitrag zum Umweltschutz.
ℹ️ Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Batterierücknahme und -entsorgung finden Sie bei der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) sowie beim Umweltbundesamt.
Rechtsgrundlage: Batteriegesetz (BattG) in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere § 18 BattG (Rücknahmepflicht des Handels).